Vorgabe Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2019:
U-Wert: 0,16 (W/m2K)
Als Teil der Gebäudehülle müssen Dächer das Innere eines Gebäudes vor äußeren Einwirkungen schützen. Früher wurde das Dachgeschoss nicht ausgebaut, war daher bauphysikalisch unproblematisch und zudem ein guter Klimapuffer für die darunterliegenden Wohnräume. Die Holzbauteile der Dachkonstruktion waren gut belüftet und wenig feuchtebelastet und konnten so jahrhundertelang ihre Funktion erfüllen.
Zur Schaffung eines winddichten Baukörpers sind eine Reihe von konstruktiven Maßnahmen notwendig, die sehr sorgfältig ausgeführt werden müssen. Bei einer praxisgerechten Konstruktion müssen folgende Forderungen erfüllt sein:
- Winddichtung auf der Außenseite und Luftdichtung auf der Innenseite der Dämmung. Hierfür eignen sich z.B. Holzweichfaserplatten und großformatige Bahnen aus Spezialpapier, die miteinander verklebt werden.
- Die Anschlüsse der Luftdichtungsbahnen an die Seitenwände, Fußböden, Kniestöcke usw. sind mit Klebebändern oder mit aufgenagelten Latten zu schließen.
- Die innen liegende Luftsperre kann gleichzeitig die Funktion einer Dampfbremse übernehmen.
- Alle Einschnitte in der Dachhaut durch Dachflächenfenster, Lüftungsrohre usw. sind sorgfältig von innen und außen abzudichten.
- Bei einer Überdachdämmung oder bei einer Hohlraumdämmung kann auf die Unterlüftung des Unterdachs verzichtet werden, wenn die Hohlräume vollständig mit kapillar- und feuchteregulierendem Material verfüllt und mit Holzweichfaserplatten abgedeckt sind.