Vorgabe Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2019:
U-Wert: 0,20 (W/m2K)
Genau wie die Dachkonstruktionen sind die Außenwände Teil der Gebäudehülle. Ähnlich sind deswegen auch die Anforderungen, denen sie genügen müssen. Sie dienen der Abgrenzung des Innenraums vom Außenraum, der Abtragung von Lasten, dem Brand- und Schallschutz, dem Witterungs- und Wärmeschutz.
Eine hölzerne Außenwand in Holzrahmenbauweise bietet im Vergleich zu massiven Mauerwerkskonstruktionen stets einen sehr hohen Dämmstandard bei nur geringer Wandstärke. Obwohl Holz im Vergleich zu Beton, Ziegeln und Stahl Wärme sehr schlecht leitet, stellen die Ständer Wärmebrücken dar. Um diese zu reduzieren, bietet sich der Einbau einer weiteren Dämmebene an. Die innere Dämmschicht dient auch der Aufnahme der Installationen. So wird auch die luftdichte Ebene beim Einbau von Leitungen und Steckdosen, etc. nicht durchbrochen.
U-Wert: 0,15 W/(m2K)
U-Wert: 0,15 W/(m2K)
U-Wert: 0,16 W/(m2K)
U-Wert: 0,16 W/(m2K)
Dicke [mm] | Baustoff | |
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A | Fugenschalung | |
B | Konterlattung | |
C | wasserführende, UV-beständige, diffusionsoffene Folie | |
D | 160,0 | Feuchteabweisende Dämmplatte (Holzfaser) |
E | 100,0 | Massivholz Wandelement |
F | Dampfbremsebene (Luftdichtung), z.B. OSB-Platte | |
G | 50,0 | Druckfeste Dämmplatte als Installationsebene (Holzfaser) |
H | 12,5 | Gipsfaserplatte |