Vorgabe Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2019:
U-Wert: 0,30 (W/m2K)
Falls eine einfache Lösung für den Bodenaufbau gesucht wird und der Kellerraum nicht zum Wohnen, sondern nur für untergeordnete Zwecke dient, genügt in Anlehnung an traditionelle Bauweisen ein Naturboden. Dazu werden alte Bodenschichten abgetragen (aber nicht tiefer als bis zur Fundamentsohle) und eine Schicht aus Kies oder Kalkschotter eingebaut. Darauf kann ein Ziegelpflaster im Sandbett oder ein Stampflehmboden eingebracht werden. Gut geeignet ist ein solcher Boden für einen Vorratsraum zur Einlagerung von Frischvorräten wie Obst und Gemüse.
Ein Naturboden benötigt keine Abdichtung und keine Wärmedämmung - im Gegenteil: Der Naturboden steht in Kontakt mit dem Mutterboden und soll dazu beitragen, ein natürliches, kühl-feuchtes Kellerklima aufrechtzuerhalten.
Zu Wohnzwecken eignet sich ein derart einfach gestalteter Bodenaufbau jedoch nicht. Die hohe Raumluftfeuchte eines Naturkellers wirkt sich auf die Bausubstanz des Gebäudes eher negativ aus. Umgekehrt ist für einen Naturkeller z. B. die Nähe zu einem Heizkeller nicht ideal. Ein Naturboden schützt auch nur bedingt vor Ungeziefer und Schädlingen. Sollen die Eigenschaften eines Naturkellers uneingeschränkt zur Geltung kommen, bringt man ihn besser außerhalb des Hauses in einem separaten Anbau unter.
Sofern der Raum beheizt sein soll, wird darüber eine feuchtigkeitsresistente und druckbelastbare Wärmedämmung aufgebracht. Schaumglas-Schotter (verdichtet) kommt hier als Alternative zu geschlossenzelligen Polystyrolplatten infrage.
U-Wert Konstruktion: 0,25 W/(m2K)